Welcher Zinssatz gilt für die Verzinsung einer Mietkaution?
Frage von Wendland: Welcher Zinssatz gilt für die Verzinsung einer Mietkaution?
Konkreter Fall: Bei Einug in eine Wohnung Anfang 2005 wurde eine Mietkauton in bar hinterlegt. Welcher Zinssatz hat nun in den vergangenen 3,5 Jahren auf diese Kaution gewirkt, sprich: wieviel ist das Geld jetzt wert? Wie heißt der Zinssatz? Wo finde ich entsprechende Tabellen im Internet? Bin für jeden Tipp dankbar.
Ich musste das Geld damals in bar abgeben. Was die Vermieter in der zeit mit meinem Geld gemacht haben, ist mir im Grunde egal. Jetzt kommt es einfach nur auf die Verzinsung an, die ich nach 3 Jahren erwarten/fordern kann.
Beste Antwort:
Answer by Franky
Der muss nur zu den üblichen Zinssätzen angelegt werden und der ist seit Jahren bei 0,5%, mehr muss der Vermieter nicht machen.
Gruß
Franky
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Kommentare(6)
Hallo,
sorry Franky da muss ich dir teils widersprechen. Es ist lediglich festgelegt, dass der Vermieter das Geld gewinnbringend auf der Bank anlegen muss und dir die Zinsen zu stehen (du der wirtschaftlich Berechtigte als Mieter bist).
Diese 0,5 die du ansprichst sind nur der normale Standard Zins, den die Banken momentan auf Sparbüchern anbieten. Man darf das Geld aber auch anderweitig anlegen, so lange der Mieter das Geld pünktlich wieder bekommt oder was anderes abgesprochen wurde. Dies muss der Mieter aber ausdrücklich fordern und mit dem Vermieter absprechen.
Fest steht nur, dass er es gewinnbringend anlegen muss. Dies kann also das Sparbuch zu 0,5 Prozent sein, kann aber auch Wachstumszertifikat mit 4-5 Prozent sein. Empfehle allerdings immer Zinssatz über der Inflation, sprich mehr als 2-3 Prozent.
Bin selber Bankkaufmann und meine Frau Jura-Studentin im 6. Semester
Hab also jeden Tag damit zu tun.
PS: Nochmal an alle, die behaupten, ein Sparbuch mit 0,5 Prozent habe irgendwas mit “Gesetzlich” zu tun: is Quatsch, wird meist nur von der Bank angeboten. Es gibt kein “Gesetzliches Sparbuch”. Und verpfänden tut man sowas bestimmt nicht. Ist ja dann doppelt gemoppelt, weil eine Kaution schon eine Sicherheitsleistung ist und ne Verpfändung dann sinnlos wäre als weitere Sicherheitsoption.
Nach zu lesen unter § 551 III BGB. (Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Sparanlagen mit 3monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragspersonen können eine andere Anlageform vereinbaren)
Solltest du Probleme haben, dass der Vermieter das Geld nicht angelegt hat, so fordere einen Zins von mindestens 2,5 Prozent ein. Wird dir auch jeder Rechtsanwalt empfehlen.
Gruß, bei Fragen einfach mailen
NACHTRAG:
Wie gesagt, du müsstest zu erst klären, ob er das Geld verzinslich angelegt hat. Wenn ja, musst des so hinnehmen.
Wenn er es nicht angelegt hat, fordere echt so 2-2,5% Zinsen nach. Je nachdem wie hoch die Kaution war, sind des schon ein paar Euro.
> Welcher Zinssatz gilt für die Verzinsung einer Mietkaution?
Leider der des gesetzlichen Sparbuches.
Daher empfehle ich meinen Mietern, die Summe bei der Bank zu hinterlegen und zu verpfänden. Die Anlageform kann der Mieter sich dabei aussuchen.
Da kommen erheblich mehr Zinsen als die des gesetzlichen Sparbuchs raus.
Du solltest einem zukünftigen Vermieter auch immer eine Mietkautionsverpfändung anbieten. Ist für beide Parteien das beste: Du holst Zinsen raus und der Vermieter hat keine Probs damit, dein Geld zu verwalten.
GB
Eine Mietkaution muss bei einer Bank angelegt werden. Diese Bank hat dann ja einen Zinssatz für die Einlage festgelegt. M. E. gibt es dafür keine gesetzliche Regelung.
Da das Geld mindestens mit ges. Zinsen angelegt werden muß waren es in der letzten Zeit 0,5 %. Ferner hat der Vermieter das Geld auf einem vom seinem Vermögen getrennten Konto anzulegen. Hierbei rechnet die Bank den Zinssatz aus.
Nebenbei warum fragst Du jetzt erst? Du mußt jährlich diese Zinseinnahmen bei Deiner Einkommensteuer angeben, der Vermieter ist verpflichtet Dir das jährlich mitzuteilen.
Náchtrag
Es sollte Dich interessien. Wenn der Vermieter pleite geht, solltest Du wissn, dass mit Deiner Kaution alles in Ordnung ist.
Aus den hier bereits genannten Gründen empfiehlt es sich immer, Mietkautionen nicht in bar zu hinterlegen, sondern dafür Sparbücher, Tagesgeldkonten oder Bundesobligationen zu verwenden und diese dann zu verpfänden. Die Vorteile dieser Vorgehensweise sind nicht nur höhere Zinsen, sondern auch bessere Kontrolle und Sicherheit des hinterlegten Geldes. Bei einer Barhinterlegung hast Du als Mieter nämlich keinerlei Kontrolle, ob der Vermieter das Geld auf einem separaten Konto anlegt oder vor dem Zugriff von Gläubigern schützt.
§ 551 BGB:
Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. 3In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.